Anwalt Umgangsrecht Gelsenkirchen Anwalt für Familienrecht in Gelsenkirchen
Kompetente Hilfe bei Durchsetzung Ihres Umgangsrechts
Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
In § 1684 BGB wird das Umgangsrecht genannt. Eine gesetzliche, wann, wie oft und wie lange ein Kind den von ihm getrennt lebenden Elternteil sehen kann, gibt es aber nicht. Wenn sich die Eltern über den Umgang nicht einigen können, der eine Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang verweigert, kann ein Umgangsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht und ein Umgangsverfahren eingeleitet werden.
Häufig wird ein Umgangsverfahren erforderlich, weil der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang ausweiten möchte, Übernachtungskontakte wünscht, der andere Elternteil jedoch der gewünschten Ausweitung oder den gewünschten Übernachtungskontakten nicht zustimmt und diese ablehnt, so dass dann meist nur die Möglichkeit verbleibt, mit gerichtlicher Hilfe den gewünschten Umgang regeln zu lassen.
Rechtsanwalt Yilmaz in Gelsenkirchen berät und vertritt Sie gerne in Umgangsverfahren vor den Familiengerichten.
Die Anwalts- und Gerichtskosten können — sofern die Voraussetzungen vorliegen — durch eine zu beantragende Verfahrenskostenhilfe übernommen werden. Bei der Stellung eines Verfahrenskostenhilfeantrags unterstützt Sie Rechtsanwalt Yılmaz gerne.