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Arbeitsrecht in GelsenkirchenIhr Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen

Kompetente Hilfe im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen

Sofern Sie eine Beratung oder Vertretung im Arbeitsrecht wünschen, übernimmt Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen gerne Ihre Beratung oder Vertretung.

Das Arbeitsrecht ist unter anderem bei den Themen

  • Direktionsrecht
  • Abmahnung etc.
  • Betriebsübergang

betroffen.

Soweit Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, sollten Sie sich an den Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen wenden. Rechtsanwalt Yılmaz hilft Ihnen im Arbeitsrecht, berät und vertritt Sie außergerichtlich als auch bei Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Für den Fall, dass Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen wenden. Die anwaltliche Betreuung kann schon vor einem laufenden Rechtsstreit als auch während eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen. Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung erhalten Sie auf der Unterseite “Kündigung”. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, sollten Sie die Modalitäten anwaltlich überprüfen lassen. Sollte Ihr Lohn ausstehen und Ihr Arbeitgeber Sie immer wieder vertrösten, warten Sie nicht zu lange. Dies könnte eine Hinhaltetaktik des Arbeitgebers sein, damit unter Umständen eine vorhandene Verfallklausel eingreift und Ihre Ansprüche verfallen. Auch ist Vorsicht geboten, wenn Sie eine Ausgleichsquittung unterschreiben sollen. Sollten Sie unterschreiben, können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, soweit es sich nicht um unverzichtbare Ansprüche handelt, nicht mehr geltend gemacht werden.

Rechtsanwalt Yılmaz in Gelsenkirchen freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht und wird Ihnen im Arbeitsrecht kompetent zur Seite stehen.

Infos zur Kostenübernahme für die anwaltliche Dienstleistung

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen klärt Sie über die Kosten auf – denn diese zu kennen ist Ihr gutes Recht. Oft übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Sollten eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Arbeitsrechts bestehen, übernehmen wir für Sie gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz als auch bei einer außergerichtlichen Interessenvertretung besteht grundsätzlich kein Kostenerstattungsanspruch. Dies bedeutet, dass jede Partei die eigenen Anwalts- als auch die Gerichtskosten selbst tragen muss. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll ist, eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht zu haben. Die Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht sehen in der Regel eine 3-monatige Wartezeit vor, so dass eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Mindestens 3 Monate vor dem Eintritt des Rechtsschutzfalls muss eine wirksame Rechtsschutzversicherung bestanden haben.

Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, können die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit unter Umständen von der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe getragen werden. Näheres wird im Einzelfall zu erörtern sein, wenn eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht nicht bestehen sollte. Die Beratungshilfe deckt Ihre Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich und die Prozesskostenhilfe Ihre Gerichts- und Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren ab.

Für weitere Informationen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen.